ECE-Genehmigung – Gültige Länder weltweit

Was ist die ECE-Genehmigung?

Die Abkürzung ECE steht für Economic Commission for Europe – eine regionale Kommission der Vereinten Nationen (UN) mit Sitz in Genf. Obwohl der Name "Europe" enthält, ist das 1958 geschlossene UN-Abkommen über gegenseitige Anerkennung von Fahrzeugtypgenehmigungen heute ein weltweites Abkommen mit aktuell 64 Vertragsparteien auf mehreren Kontinenten – weit über Europa hinaus.

Das bedeutet: Eine GRAIL Klappenabgasanlage mit ECE-Genehmigung ist nicht nur in Deutschland oder der EU legal – sie wird in Ländern weltweit anerkannt, die dem UN-Abkommen beigetreten sind.

Nicht Vertragspartei sind u.a. die USA, Kanada, China, Indien und Brasilien – diese Länder betreiben eigene nationale Zulassungssysteme.

Vertragsparteien des UN/ECE 1958 Abkommens

Europa

Land E-Kennung
Deutschland E1
Frankreich E2
Italien E3
Niederlande E4
Schweden E5
Belgien E6
Ungarn E7
Tschechische Republik E8
Spanien E9
Serbien E10 / E37
Vereinigtes Königreich E11
Österreich E12
Luxemburg E13
Schweiz E14
Norwegen E16
Finnland E17
Dänemark E18
Rumänien E19
Polen E20
Portugal E21
Russische Föderation E22
Griechenland E23
Irland E24
Kroatien E25
Slowenien E26
Slowakei E27
Belarus E28
Estland E29
Lettland E31
Litauen E32
Bulgarien E34
Bosnien und Herzegowina E36
Nordmazedonien E39
Türkei E40
Europäische Union (als Ganzes) E42
Ukraine E46
Aserbaidschan E47
Moldau E48
Zypern E49
Malta E50
Albanien E55
Armenien E56
Georgien E57
Kasachstan E63
Usbekistan E64

Asien & Ozeanien

Land E-Kennung
Japan E43
Australien E45
Südkorea E51
Malaysia E52
Thailand E53
Neuseeland E54

Afrika & Naher Osten

Land E-Kennung
Südafrika E60
Tunesien E58
Marokko E62

Was bedeutet das E auf dem Endrohr?

Das eingestempelte Prüfzeichen an eurer GRAIL Klappenabgasanlage besteht aus einem Kreis mit "E" und einer Zahl – z.B. E1 für Deutschland als das Land, das die Typgenehmigung erteilt hat. Diese Genehmigung wird von allen anderen Vertragsstaaten gegenseitig anerkannt – ohne weitere Prüfung, ohne Eintrag in den Fahrzeugschein, ohne Mitführpflicht von Papieren.

Länder ohne ECE-Anerkennung

Folgende grosse Märkte sind nicht Vertragspartei und erkennen ECE-Genehmigungen nicht automatisch an:

  • USA – eigenes System: FMVSS
  • Kanada – eigenes System: CMVSS
  • China – nationale GB-Normen
  • Indien – AIS-Normen
  • Brasilien – CONTRAN-Standards

Quelle: UN Economic Commission for Europe, World Forum for Harmonization of Vehicle Regulations (WP.29), Stand 2025. Aktuelle Gesamtliste aller Vertragsparteien: unece.org